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Die Luftwärmepumpe unserer neuen Nachbarn ist sehr laut!

Frage:
Die Luftwärmepumpe unserer neuen Nachbarn ist sehr laut. Sie steht etwa 12 Meter von unserer Terrasse, aber wenn sie auf Hochtour ist - auch nachts, hört man sie nicht nur auf der Terrasse, sondern auch bis ins Haus (offene Terrassentür oder Schlafzimmerfenster). Das nervt und ist belastend für das nachbarschaftliche Verhältnis. Sie schreiben hier aber auf Ihrer Website, dass die Wärmepumpe nicht zu laut sind und die Nachbarn nicht stören - das ist falsch (!!!). Was läuft dann bei der Pumpe (angeblich eine ganze normal "Standard Luftwärmepumpe" unserer Nachbarn denn falsch? Was können Sie machen? Was können wir machen?

Antwort:
Die Geräusche von Luftwärmepumpen – und damit deren mögliche Störwirkung – hängen von vielen Einflussgrößen ab. Nicht alle diese Einflussgrößen sind unabhängig voneinander. Deshalb ist es in der Planungsphase wichtig, nicht nur die einzelnen Einflussgrößen, sondern auch deren Wechselwirkung und die möglichen Auswirkungen über das eigene Grundstück hinaus zu beachten. Bedingt durch die Funktionsweise einer Wärmepumpe kommen Kompressoren und Ventilatoren zum Einsatz, die generell Geräusche erzeugen. Eine gute Planung, ein leises Gerät und der passende Aufstellort sind entscheidend, wenn es um die Geräuschentwicklung geht. Die Geräuschemissionen nehmen dabei mit Entfernung zum Gerät ab. Ebenso spielt die Position eine entscheidende Rolle. Unter Vordächern oder zwischen zwei Wänden kann sich die Geräuschemission erhöhen. Solche Aufstellorte sind bei der Installation zu meiden.

Ebenso entscheidet die Leistung über die Lautstärke einer Wärmepumpe. Wärmepumpen im niedrigen Leistungsbereich sind deutlich leiser. Der Betreiber der Luftwärmepumpe muss sicherstellen, dass seine Anlage die Anforderungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einhält. Deshalb sind Planer und Installateure gefordert, in Zusammenarbeit mit den Herstellern und deren technischen Lösungen/Planungsleitfäden die optimale Vor-Ort-Lösung zu schaffen. Das ist spätestens zur rechtlichen Absicherung im Streitfall nötig. Lassen Sie sich also die Planungsunterlagen zeigen und/oder schalten Sie einen Gutachter zur Bewertung ein.