Gibt es Genehmigungspflichten für Wärmepumpen?
Für die Aufstellung von Wärmepumpen besteht gemäß der Bremischen Landesbauordnung generell erstmal keine baurechtliche Genehmigungspflicht . Dennoch sind einige technische Vorgaben zu beachten.
Hinweis bei geothermischen Anlagen!
Für die Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage müssen Sie generell ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Im Land Bremen sind alle geothermischen Anlagen erlaubnispflichtig!
Planen Sie eine Erdwärmepumpe, sind auch wasserrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Dabei ist über den Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis zu erwirken. Sprechen Sie Ihren Installateur oder einen Fachplaner dazu an.