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Wärmepumpentarif oder lieber doch nicht?

Ich möchte mir gerne eine Wärmepumpe anschaffen und habe bei den Stadtwerken Bremen wegen eines Stromtarifes für Wärmepumpen nachgefragt, da dieser günstiger ist als der normale. Nun kam mein Heizungsbauer und sagte mir, dass die Stadtwerke die Wärmepumpe über den Wärmepumpenzähler abschalten können und ich somit keine Möglichkeit habe, die Wärmepumpe weiter zu betrieben und einen größeren Speicher benötige. Ist das so? Sollte das so sein, macht das Ganze noch Sinn eine Wärmepumpentarif mit Zähler zu nehmen, wenn die Stadtwerke den Strom nach Belieben ein- und ausschalten kann?

Antwort
Der Energieversorger swb (vormals Stadtwerke Bremen) bietet für das Land Bremen einen gegenüber dem normalen Stromtarif in der Grundversorgung günstigeren Wärmepumpentarif an.
Generell darf ein Stromversorger Ihre Wärmepumpe nur mit einer EVU-Sperre* versehen und abschalten, wenn Sie einen Wärmepumpentarif nutzen.

Bei dem jetzigen Wärmepumpentarif der swb gibt es keine Abschaltzeiten und auch keine Hochtarif-(HT) oder Niedrigtarifzeiten (NT).
Von daher wird in diesem Beispiel Ihre Wärmepumpe mit oder ohne Wärmepumpentarif keine Sperrzeiten erfahren.
Hinweis: Ein zusätzlicher Zählerplatz für den Wärmepumpenstrom ist erforderlich.

*EVU-Sperre
Normalerweise richten die Energieversorgungsunternehmen (EVU) für Wärmepumpen, die mit Strom zum günstigen Wärmepumpentarif betrieben werden, eine Sperrzeit ein. Diese sogenannte EVU-Sperre der Wärmepumpe ist eine bestimmte Zeit am Tag, in der Energieversorger die Heizung komplett vom Stromnetz trennen können. Diese Abschaltmöglichkeit des Energieversorgers ist gesetzlich geregelt und soll verhindern, dass Wärmepumpen zu Spitzenlastzeiten Strom verbrauchen. Zulässig wäre es, die Stromversorgung maximal dreimal täglich für höchstens zwei Stunden zu unterbrechen. Auf jede Abschaltphase muss dabei eine Heizphase folgen, die mindestens ebenso lang dauert.
Um die Sperrzeit überhaupt an Ihre Wärmepumpen übermitteln zu können, kommt die sogenannte Rundsteuertechnik zum Einsatz.

Diese Rundsteuertechnik ist im Land Bremen für Wärmepumpen nicht vorgeschrieben und kommt bei Wärmepumpen nicht zum Einsatz.