Welche Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmesondenanlagen sind zu beachten?
Erdwärmesonden können sowohl zur Beheizung als auch zur Kühlung von Gebäuden genutzt werden. Die Dimensionierung erfolgt auf Basis der Wärmeleitfähigkeit. Sofern keine weitergehenden Erkenntnisse vorliegen können Wärmeleitfähigkeiten aus dem GDfB Kartendienst entnommen werden oder eine Standortinformation beim Geologischen Dienst für Bremen / GDfB angefordert werden. Die Dimensionierung ist bei der Beantragung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Weiterhin sind folgende Aspekte zu beachten:
• Erdwärmesonden sind in einem Abstand von 5 m zur Grundstücksgrenze und 0,5 m zu öffentlichen Straßenflächen zu errichten. Bei Anlagen mit einer Sondenlänge bis 100 m beträgt der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze 3 m.
Im Einzelfall können diese Abstände bei beengten Grundstücksverhältnissen unterschritten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass über eine Vermessung nachgewiesen wird, dass die Bohrung bis zu ihrer Endteufe die Grundstücksgrenze nicht überschreitet und die Anlage auch für den späteren Betrieb von konkurrierenden Anlagen auf den Nachbargrundstücken ausreichend dimensioniert ist. Alternativ kann das Einverständnis des Nachbarn für einen grenznahen Anlagenbau eingeholt werden.
• Die Temperatur am Ausgang der Wärmepumpe darf den Minimalwert von -3 °C nicht unterschreiten und den Höchstwert von 28 °C nicht überschreiten.
• Der Abstand zweier Sonden sollte mindestens 6 m betragen. Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, ist eine analytische Berechnung der Sondenlänge mit Hilfe einer geeigneten Auslegesoftware erforderlich.