Welche Grenzabstände müssen für die Außeneinheit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe eingehalten werden?
Das kommt auf das Bundesland an.
Entscheidend hierbei ist es, ob die jeweilige Landesbauordnung (bzw. ein Gerichtsurteil) die Außeneinheit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe zu einer "baulichen Anlage" erklärt. Ist die Wärmepumpe als "bauliche Anlage" definiert, löst es sogenannte "Abstandsflächen" aus. Meistens ist dann ein Grenzabstand von drei Metern einzuhalten.
Ist in der jeweiligen Landesbauordnung die Wärmepumpe - wie im Land Bremen - nicht als bauliche Anlage definiert, gilt es keinen Grenzabstand einhalten zu müssen.
"Besonders große Anlage sind ggf. als bauliche Anlage einzuordnen und in diesem Fall wäre ein Zulassung notwendig. Dabei handelt es sich aber um Sonderfälle."
Trotzdem sollte man generell eine Absprache mit dem Nachbarn anstreben und die max. zulässigen Schallemissionen müssen unterschritten werden.
Hinweis: Es kann aufgrund räumlicher Gegebenheiten manchmal sogar vorteilhafter sein, den Mindestabstand von drei Metern zu unterschreiten, als die Wärmepumpe an einer akustisch ungünstigen Stelle aufzustellen.
Es ist auf die dB-Angaben des Herstellers zu achten und dementsprechend den Aufstellort der Anlage einzuplanen.