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Wie kann ich rausfinden, ob auf meinem Grundstück Erdwärmebohrungen vorgenommen werden dürfen?

Grundsätzlich kann fast überall im Land Bremen eine Erdwärmebohrung durchgeführt werden. In einigen Bereichen ist jedoch mit erhöhten Auflagen (z.B. Begrenzung der Bohrtiefe) zu rechnen. Informationen hierzu finden sich im Kartendienst des GDfB.

Kartendienst GDfB
© GfDB

Der GDfB stellt Daten und Grundlagen zur Planung einer Erdwärmesondenanlage in einem online-Kartendienst zur Verfügung.

Bohrungen für Erdwärmesonden sind immer erlaubnispflichtig. Auskünfte und Genehmigungen erteilen in der Regel die jeweiligen Landratsämte, im Land Bremen sind das die "Unteren Wasserbehörden in Bremen und Bremerhaven".

In jedem Fall sollten Sie aber auch Kontakt zu der zuständigen Behörde aufnehmen oder ein Erdwärme- Fachunternehmen (Planungsbüro, Bohrunternehmen) hinzuziehen. Diese kennen sich mit den standortspezifischen Gegebenheiten aus und haben oft auch einen guten und direkten Kontakt zu den Genehmigungsbehörden für Erdwärmebohrungen.

Um herauszufinden, ob auf Ihrem Grundstück nach Erdwärme gebohrt werden darf, können Sie den Leitfäden zur Nutzung von Erdwärme mit Erdwärmesonden der Bundesländer entnehmen.

Land Bremen