Wie kann sichergestellt werden, dass die Vorgaben hinsichtlich des zulässigen Schalleistungspegels der Wärmepumpe eingehalten werden?
Bei der Nutzung von Luftwärmepumpen kommt mit dem Ventilator ein Bauteil ins Spiel, dessen Schallemissionen besonders bei außen aufgestellten Geräten Beachtung bei der Planung erfordern.
Folgende Werte sind einzuhalten:
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Quelle: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm