Wie laut dürfen Wärmepumpen sein?
Wie bei fast allen technischen Geräten, ist auch bei Wärmepumpen ein gewisser Geräuschpegel während des Betriebs zu erwarten. Die Betriebslautstärke variiert stark zwischen den verschiedenen Modellen und Herstellern. Die Schallleistung, die ein Gerät während des Betriebs hat, wird am Datenblatt der Wärmepumpe in dB(A) ausgewiesen. Dabei handelt es sich um den Schallleistungspegel, eine technische Größe, die sowohl kontinuierlich als auch orts- und entfernungsunabhängig ist.
Aber wie laut eine Wärmepumpe nun wirklich wahrgenommen wird, hängt aber vom Schalldruckpegel ab. Dieser resultiert aus der Schallleistung eines Geräts und wird ebenfalls in dB(A) angegeben, ist jedoch, im Gegensatz zum Schallleistungspegel, orts- und entfernungsabhängig. Daher ist die Angabe der dB(A) des Schalldruckpegels nicht mit den dB(A) des Schallleistungspegels gleichzusetzen.
Die Immissionsrichtwerte (Grenzwerte für den Schalldruckpegel) für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden betragen:
a) in Industriegebieten
70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten
tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) in urbanen Gebieten
tags 63 dB (A)
nachts 45 dB (A)
d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
f) in reinen Wohngebieten
tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten
tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)