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Wieviel Meter muss der Abstand einer Bohrung für eine Sonde für eine Sole-Wasser-Wärmepumpe zum Nachbargrundstück in Bremen betragen?

Erdwärmesonden sind in einem Abstand von 5 m zur Grundstücksgrenze und 0,5 m zu öffentlichen Straßenflä-
chen zu errichten. Bei Anlagen mit einer Sondenlänge bis 100 m beträgt der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze 3 m.
Im Einzelfall können diese Abstände bei beengten Grundstücksverhältnissen unterschritten werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass über eine Vermessung nachgewiesen wird, dass die Bohrung bis zu ihrer Endteufe die Grundstücksgrenze nicht überschreitet und die Anlage auch für den späteren Betrieb von konkurrierenden Anlagen auf den Nachbargrundstücken ausreichend dimensioniert ist.
Alternativ kann das Einverständnis des Nachbarn für einen grenznahen Anlagenbau eingeholt
werden.

Link zum Leifaden:
https://www.gdfb.de/wp-content/uploads/2022/10/Leitfaden-Geothermie-Bremen.pdf