Heizungsförderung
Die BEG-Heizungsförderung der KfW wurde zum 21.07.2026 angepasst. Für den Austausch einer bestehenden Heizungsanlage gegen eine neue, förderfähige Wärmepumpe gelten damit veränderte Fördersätze, Einkommensgrenzen und Höchstbeträge.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind unter anderem:
selbstnutzende und vermietende Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern
Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften
Unternehmen und gewerbliche Antragstellende
gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Contractoren
Wie wird der Heizungstausch ab dem 21.07.2026 gefördert?
Basisförderung (30 Prozent)
Die Basisförderung erhalten alle Antragstellenden, die ihre bestehende Heizung fachgerecht durch eine neue, förderfähige Wärmepumpe ersetzen lassen.
Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 16 Prozent
Diesen zusätzlichen Bonus erhalten ausschließlich selbstnutzende Eigentümer*innen.
Er gilt, wenn die Wärmepumpe eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung beziehungsweise eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt.
Der Bonus wird alle sechs Monate um vier Prozentpunkte reduziert. Ab dem 1. Februar 2027 beträgt er nur noch 12 Prozent. Frühzeitiges Handeln kann sich daher lohnen.
Einkommensabhängiger Bonus: 10 bis 40 Prozent
Auch dieser Bonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer*innen.
Für Haushalte ohne minderjähriges Kind gelten folgende Fördersätze:
unter 30.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen: 40 Prozent
30.000 bis 40.000 Euro: 30 Prozent
40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozent
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 10.000 Euro.
Zur Ermittlung des Einkommens werden die Steuer- oder Rentenbescheide der beiden relevanten Jahre herangezogen und daraus ein Durchschnitt gebildet.
Der bisherige Effizienzbonus entfällt
Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent entfällt.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die einzelnen Förderbausteine können miteinander kombiniert werden.
Die Förderung ist grundsätzlich auf 70 Prozent begrenzt. Wird der Einkommensbonus von 40 Prozent gewährt, sind ausnahmsweise bis zu 80 Prozent Förderung möglich.
Für die erste Wohneinheit werden maximal 28.000 Euro förderfähige Investitionskosten berücksichtigt. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt damit 22.400 Euro.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Kostenobergrenze auf 27.250 Euro. Anschließend wird sie alle sechs Monate um weitere 750 Euro reduziert. Entscheidend ist das Datum der Antragstellung.
Welche Kosten können berücksichtigt werden?
Neben der Wärmepumpe selbst können auch notwendige Umfeldmaßnahmen förderfähig sein, zum Beispiel:
Installation und Inbetriebnahme
Demontage und Entsorgung der alten Heizung
Erschließung der Wärmequelle
Austausch oder Anpassung von Heizkörpern
Einbau einer Flächenheizung
Optimierung des Heizungsverteilsystems
Einbau eines Wärme- oder Pufferspeichers
Fachplanung und Baubegleitung
Kann ich zusätzlich eine Heizungsoptimierung fördern lassen?
Sofern der bestehende Wärmeerzeuger älter als zwei Jahre und höchstens 20 Jahre alt ist, kann eine Heizungsoptimierung über das BAFA gefördert werden.
Der Fördersatz beträgt 15 Prozent. Berücksichtigt werden maximal 30.000 Euro Investitionskosten, sodass ein Zuschuss von bis zu 4.500 Euro möglich ist.
Förderfähig sind unter anderem:
der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern
der hydraulische Abgleich
der Austausch von Heizungspumpen
die Dämmung von Rohrleitungen
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
temperaturbasierte Verfahren des hydraulischen Abgleichs
der Einbau von Wärmespeichern
Die Heizungsoptimierung kann nicht gleichzeitig mit der KfW-Förderung für den Heizungstausch für dieselbe Maßnahme beantragt werden. Soll zunächst eine Heizungsoptimierung erfolgen, muss diese vollständig abgeschlossen sein, bevor der Antrag für den späteren Heizungstausch gestellt wird.
Kann auch eine Heizungsoptimierung gefördert werden?
Ja. Solange die bestehende Heizung weiter genutzt wird, kann eine Heizungsoptimierung über das BAFA mit 15 Prozent gefördert werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Austausch oder Anpassung von Heizkörpern
hydraulischer Abgleich
Austausch von Heizungspumpen
Dämmung von Rohrleitungen
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Einbau eines Wärmespeichers
Es werden maximal 30.000 Euro Investitionskosten berücksichtigt. Damit sind bis zu 4.500 Euro Zuschuss möglich.
Die Heizungsanlage muss älter als zwei Jahre sein. Bei fossilen Heizungen darf der Wärmeerzeuger höchstens 20 Jahre alt sein. Eine geförderte Heizungsoptimierung muss abgeschlossen sein, bevor die Förderung für einen späteren Heizungstausch beantragt wird.
Wo und wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag wird online über das Kundenportal „Meine KfW“ gestellt.
Wichtig ist, dass der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthält. Ohne diese Bedingung oder bei einem Beginn der Arbeiten vor der Antragstellung kann der Förderanspruch verloren gehen.
Weitere Informationen erhalten sie über diesen Link.