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Heizungsförderung 2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Richtlinie
für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zum 01.01.2024 grundlegend verändert.

Wie wird der "Heizungstausch" jetzt gefördert?

Basisförderung (30 Prozent)

Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher*innen, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.

Klima-Geschwindigkeits-Bonus (max. 20 Prozent)

Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten und gilt nur für das selbstgenutze Wozhneigentum.

Es gelten die folgenden Bonussätze:

  • bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte
  • ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte
  • ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte
  • ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte
  • ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte
  • ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus

Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent)

Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbstnutzenden Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für Maßnahmen nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.

Effizienzbonus (5 Prozent)

Dieser Bonus ist mit dabei, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.
Wichtig: Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Antragsteller*innen erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.

Kann ich über die BEG-Förderung auch andere Maßnahmen abrechnen?

  • Im Rahmen der Heizungstausch-Förderung erhalten Sie maximal 70 Prozent Zuschuss für den Einbau einer zukunftsweisenden Wärmepumpe von der KfW.
  • Zusätzlich können Sie, sofern Ihr aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist, auch eine Heizungsoptimierung vom BAFA fördern lassen. Diese Maßnahmen werden mit 15 Prozent, bzw. 20 Prozent bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) gefördert. Dazu gehört unter anderem der Austausch von Heizkörpern für das bestehende Heizsystem, der gleichzeitig die Effizienz der aktuellen Anlage steigert und einen wichtigen Schritt hin zur Wärmepumpe darstellt. Denn je besser die aktuellen Heizkörper dimensioniert sind, desto leichter gelingt der Umstieg auf eine Wärmepumpe.
  • Über die Heizungsoptimierung dürfen Sie maximal 60.000 Euro Investitionskosten ansetzen, mit einem ISFP erhalten Sie also maximal 12.000 Euro Förderung (20 Prozent der Investitionskosten).

Wo und wie stelle ich einen Antrag?

Voraussichtlich ab dem 01.02.2024 können Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ mit Ihren Daten (Name, Adresse) registrieren, wenn Sie für ein konkretes Vorhaben einen Antrag stellen möchten. Die Registrierung ist die Voraus­setzung, um im nächsten Schritt einen Antrag über das Kunden­portal stellen zu können.

  • Die Antragstellung für Eigentümer*innen im Einfamilienhaus ist voraussichtlich ab 27.02.2024 online bei der KfW möglich.
  • Sie können aber schon sofort loslegen, denn vom 1. Januar bis zum 31. August 2024 gilt eine Ausnahme beim Antragsverfahren für den Heizungstausch. Sie können hier schon Ihren Fachpartner beauftragen und die Maßnahme auch fertigstellen und den Antrag bis zum 31. August 2024 nachreichen. Die vorzeitige Umsetzung wirkt sich dann nicht negativ auf ihren Antrag aus.
  • Alternativ können Sie Ihren Fachhandwerksbetrieb auch bereits unter Vorbehalt der Förderung beauftragen.